Physiotherapie zählt zu den ambulanten Leistungen der Gesundheitskassen. Das bedeutet Sie bekommen einen Teil des Honorars von der jeweiligen Kasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Der Weg zur Kostenübernahme:
- Holen Sie sich eine Überweisung/Verordnung von ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt) und lassen Sie die Verordnung für Physiotherapie bei der Krankenkasse bestätigen.
- Bezahlen Sie die Honorarnote der Therapie
- Reichen Sie Honorarnote, Zahlungsbestätigung und Verordnung bei der Kasse ein
ACHTUNG: Es hängt an der Gesundheitskasse, wie viel Sie erstattet bekommen. Beachten Sie, dass in jedem Fall ein Selbstbehalt über bleibt (Kassenunabhängig).
Verrechnung von Stunden
Ambulante Therapie bedeutet, dass Termine beim Therapeuten vereinbart werden. Diese sollten eingehalten werden, um den Behandlungsablauf nicht zu unterbrechen.
Da wir viele Patienten haben, sind Terminverschiebungen immer mit Wartezeiten verbunden. Sollte ihnen dennoch etwas dazwischen kommen, bitten wir Sie mind.
24 Stunden vorher per SMS oder Anruf abzusagen
Bei einer Absage unter 24 Stunden bzw. keiner Absage erlauben wir uns ein Ersatzhonorar zu verrechnen.